Weitere Entscheidung unten: BSG, 23.07.1992

Rechtsprechung
   BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92   

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BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92 (https://dejure.org/1993,780)
BSG, Entscheidung vom 01.03.1993 - 12 RK 45/92 (https://dejure.org/1993,780)
BSG, Entscheidung vom 01. März 1993 - 12 RK 45/92 (https://dejure.org/1993,780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerfGG § 18 Abs. 3 Nr. 2; SGG § 60; ZPO § 42

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2261
  • MDR 1993, 574
  • NVwZ 1993, 1230 (Ls.)
  • NZA 1993, 621 (Ls.)
  • NZS 1993, 231
  • DÖV 1993, 919
 
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Wird zitiert von ... (308)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 82, 30 [38]); 73, 330 [335]; Bundessozialgericht in SozR 1500 § 60 Nr. 3).

    Von jeher wird von einem Richter erwartet, daß er auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über die entscheidungserheblichen Rechtsfragen ein Urteil gebildet hat (BVerfGE 82, 30 [38]); 78, 331 [337f]); 30, 149 [153]).

  • BSG, 30.09.1992 - 12 RK 40/91

    Studenten - Begrenzung der Krankenversicherung - Alter - Fachstudienzeit -

    Auszug aus BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92
    Die im Rahmen des Verfahrens 12 RK 40/91 beim Verband der privaten Krankenversicherung e. V. eingeholte Auskunft läßt ebensowenig ein im Sinne der Kommentierung zielgerichtetes Handeln erkennen: Die Auskunft war zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung aufgrund des Vorbringens des dortigen Prozeßbevollmächtigten eingeholt worden.
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92
    Dieses hat im Beschluß vom 21. Juni 1988 (BVerfGE 78, 331, 336f) die Mitwirkung eines Richters am BVerfG an einer Stellungnahme, die vom BVerfG im verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst gemäß § 82 Abs. 4 BVerfGG eingeholt worden ist, im Rahmen von § 18 BVerfGG als unschädlich angesehen.
  • BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65

    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit

    Auszug aus BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92
    Der Kläger beruft sich auf zwei Entscheidungen des BVerfG aus dem Jahre 1966 (BVerfGE 20, 1 ff und 9 ff).
  • BFH, 07.12.1983 - V S 6/83
    Auszug aus BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92
    Der wissenschaftlich arbeitende Richter, der seine Meinung veröffentlicht, gibt anders als der Richter, der sich seine Meinung im stillen unter Ausschluß der Öffentlichkeit bildet, den Anstoß für neue Argumente, vor deren Hintergrund er seine einmal gefaßte Rechtsmeinung überdenken, in Frage stellen und ggf revidieren kann (vgl unveröffentlichten Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 7. Dezember 1983 - V S 6/83).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 243/13

    Selbstanzeige eines Richters am BGH wegen Besorgnis der Befangenheit

    Die Äußerung von Rechtsansichten durch einen Richter - etwa in einem Fachkommentar, einem wissenschaftlichen Vortrag oder einer gutachterlichen Äußerung - vermag regelmäßig die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen; denn von einem Richter wird von jeher zu Recht erwartet, dass er auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ein Urteil gebildet hat (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juni 1988 - 2 BvR 602, 974/83, BVerfGE 78, 331, 337 f.; vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30, 38; BSG, Beschluss vom 1. März 1993 - 12 RK 45/92, NJW 1993, 2261, 2262).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl BVerfGE 82, 30, 38; 73, 330, 335; BSG SozR 3-1500 § 60 Nr. 1 S 3; BSG SozR 1500 § 60 Nr. 3).
  • LSG Hessen, 21.06.2021 - L 7 AS 177/21

    Prozessrecht, Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dabei kommt es darauf an, ob für einen Verfahrensbeteiligten berechtigter Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters bei vernünftiger Würdigung aller Umstände besteht (allg. Auff., vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2017 - 2 BvR 865/17 - BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30, 38; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 1986 - 1 BvR 713/83 u. a. - BVerfGE 73, 330, 335 ; BSG, Beschluss vom 1. März 1993 - 12 RK 45/92 - NJW 1993, 2261; BSG, Beschluss vom 31. Juli 1985 - SozR 1500 § 60 Nr. 3 - Keller in: Meyer-Ladewig u. a., SGG, 13. Aufl. 2020, § 60 Rn. 7 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4079
BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92 (https://dejure.org/1992,4079)
BSG, Entscheidung vom 23.07.1992 - 7 RAr 2/92 (https://dejure.org/1992,4079)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 (https://dejure.org/1992,4079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Lohnfaktors des Bemessungsentgelts bei der Gewährung von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - Höhe von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe auf der Grundlage eines nachträglich gerichtlich zugesprochenen Arbeitsentgelts - Lohnniveau des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 621
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei tarifwidrig abgerechnetem Arbeitsentgelt

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
    Maßgebend sei vielmehr der Bezug, wie das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteil vom 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 - näher dargelegt habe.

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und verweist auf das Urteil vom 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 -.

    Die Frage, ob etwas anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Bezahlung noch im Laufe des Bemessungszeitraumes die ihm zustehende Entlohnung vergeblich verlangt hat, wie das nach Maßgabe des Urteils des LAG hier der Fall war, hat der Senat im Urteil vom 18. April 1991 (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10) verneint.

    Die Rechtsprechung des Senats hat seit Jahren nur das Entgelt als erzielt angesehen, das dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, so daß er darüber verfügen kann (vgl Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203; SozR 4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79159; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 -USK 81301; SozR 3-4100 § 112 Nr. 10).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 18. April 1991 (SozR 3-4100 § 112 Nr. 10) ausgeführt hat, kann dahingestellt bleiben, ob hieran uneingeschränkt festzuhalten ist.

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 102/76

    Eine tarifliche Lohnerhöhung, die sich in der letzten vor dem Ausscheiden

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
    Mit § 112 Abs. 2 und 3 AFG verfolgt das Gesetz das Ziel, das Alg an einem zeitnahen Lohnniveau auszurichten und außerdem eine rasche, einfache und endgültige Bestimmung des Bemessungsentgelts zu ermöglichen (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 5).

    Selbst Lohnerhöhungen, die noch vor dem Bemessungszeitraum vereinbart worden sind, sich in der letzten vor dem Ausscheiden vorgenommenen Lohnabrechnung aber nicht mehr niedergeschlagen haben, bleiben unberücksichtigt (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 5).

    Gegen eine Ausnahme spricht schließlich, daß auch der Arbeitnehmer, in dessen letzten Abrechnungen eine beschlossene Lohnerhöhung nicht mehr eingegangen ist, in Kauf nehmen muß, daß das Alg nach einem Arbeitsentgelt bemessen wird, das seinem wahren Anspruch auf Arbeitsentgelt im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem letzten Beschäftigungsverhältnis nicht entsprach (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 5).

    Im vorliegenden Fall kommen auch die Ausführungen nicht zum Zuge, die der Senat in SozR 4100 § 112 Nr. 5 hinsichtlich der Berücksichtigung einer falschen Lohnabrechnung gemacht hat.

  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 73/86

    Anwartschaftszeit - Arbeitslosengeld - Vorpraktikum - Arbeitsentgelt - Berufliche

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
    Hätte der Kläger davor aber zB nur etwas mehr als ein Jahr Hilfsarbeiterlohn innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraumes erzielt, wäre angesichts des deutlich höheren Hilfsarbeiterlohns eine Härte zu bejahen (vgl BSGE 63, 153, 161 [BSG 21.04.1988 - 7 RAr 73/86] = SozR 4100 § 112 Nr. 39).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
    Diese besteht nämlich darin, einen Ausgleich für die Fälle zu schaffen, in denen der Arbeitnehmer gerade in dem verhältnismäßig kurzen Bemessungszeitraum ein wesentlich geringeres Arbeitsentgelt erzielt hat, als es seiner eigentlichen, während des längeren Zeitraums ausgeübten beruflichen Tätigkeit entsprochen hätte (BSG SozR Nr. 5 zu § 90 AVAVG; BSGE 53, 186, 191 [BSG 18.03.1982 - 7 RAr 46/81] = SozR 4100 § 112 Nr. 20).
  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 88/85

    Arbeitszeit - Unbillige Härte - Bemessungsentgelt - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
    § 112 Abs. 7 AFG setzt aber voraus, daß das nach § 112 Abs. 2 bis 6 AFG ermittelte Bemessungsentgelt in einem Mißverhältnis zu dem Entgelt steht, das der Arbeitslose aus der innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosmeldung überwiegend ausgeübten beruflichen Tätigkeit erzielt hat (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nr. 28).
  • Drs-Bund, 01.10.1985 - BT-Drs 10/3923
    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
    Angesichts der Kritik an der Rechtsprechung des Senats zu § 112 AFG, die meint, daß nicht das zugeflossene, sondern das erarbeitete Arbeitsentgelt, also der bloße Anspruch, maßgebend sein soll (so insbesondere Gagel, AFG, Stand Mai 1991, § 112 Rz 108 ff), und angesichts des Umstands, daß die Rechtsprechung des Senats zu der Frage, wann iS des § 115 AFG Arbeitseinkommen erzielt wird (BSG SozR 4100 § 115 Nr. 1), den Gesetzgeber veranlaßt hat, im Siebten Gesetz zur Änderung des AFG vom 20. Dezember 1985 (BGBl I 2484) den § 115 AFG unter Vermeidung des Wortes "erzielen" neu zu fassen, um bei der Anrechnung von während der Arbeitslosigkeit erarbeitetem Arbeitsentgelt auf das Alg sozialpolitisch unerwünschte Ergebnisse zu verhindern (vgl Begründung zur Neufassung des § 115 AFG, BT-Drucks 10/3923 S 23), kann dies nur dahin verstanden werden, daß auch künftig der Bemessung des Alg nur abgerechnetes und erzieltes, nicht auch schon erarbeitetes Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist.
  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 38/87

    Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Lohnabrechungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
    Erarbeitetes Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer nicht zufließt, ist hiernach nicht erzielt (vgl SozR 4100 § 44 Nr. 10; Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 - USK 80169; SozR 4100 § 112 Nr. 30; BSGE 64, 179, 181 [BSG 23.11.1988 - 7 RAr 38/87] = SozR 4100 § 112 Nr. 43).
  • BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81

    Letzter Lohnabrechnungszeitraum; Krankheit des Arbeitnehmers; Arbeitsunfähigkeit;

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
    Das ist auch bei anderen Sozialleistungen nicht Aufgabe von Sozialleistungsträgern und Sozialgerichten (BSGE 53, 58, 62 [BSG 20.01.1982 - 3 RK 7/81] = SozR 2200 § 182 Nr. 79).
  • BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 25/86

    Zur Frage, wann § 44 Abs 2 SGB 10 für Verwaltungsakte über Sozialleistungen gilt

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
    Für die Vergangenheit, um die es vorliegend ausschließlich geht, kommt eine Rücknahme nur im Ermessenswege in Betracht (§ 152 Abs. 1 2. Halbs AFG in der seit dem 1. Januar 1988 geltenden Fassung des Achten Gesetzes zu Änderung des AFG [8. AFGÄndG] vom 14. Dezember 1987, BGBl I 2602; für die Zeit davor § 44 Abs. 2 SGB X; vgl BSGE 61, 184 [BSG 24.02.1987 - 11b RAr 25/86] = SozR 1300 § 44 Nr. 26).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 7/86

    Arbeitslosengeld - Urlaubsgeld

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
    Erarbeitetes Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer nicht zufließt, ist hiernach nicht erzielt (vgl SozR 4100 § 44 Nr. 10; Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 - USK 80169; SozR 4100 § 112 Nr. 30; BSGE 64, 179, 181 [BSG 23.11.1988 - 7 RAr 38/87] = SozR 4100 § 112 Nr. 43).
  • BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76

    Berechnung von Unterhaltsgeld - rückwirkende tarifliche Einkommensverbesserung

  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 57/77

    Zugrundelegung des bisherigen Arbeitsentgelts bei der Berechnung von

  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78

    Berücksichtigung von Urlaubsgeld bei Bemessung des Arbeitslosengeldes -

  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 6/81
  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 42/78

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Urlaubsgeld - Einmalige Zuwendung

  • BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 25/82
  • BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 103/79
  • BSG, 02.02.1995 - 11 RAr 21/94

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei nachgezahltem Arbeitsentgelt

    Gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundessozialgerichts wird beim 7. Senat angefragt, ob dem 11. Senat darin zugestimmt wird, daß entgegen den Urteilen vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 -, 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 -und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eine Nachzahlung von Arbeitsentgelt die Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz auslösen kann.

    Die Rechtsprechung entnimmt § 112 Abs. 1 und 2 AFG das Ziel des Gesetzgebers, "das Alg an einem zeitnahen Lohnniveau auszurichten und außerdem eine rasche einfache und endgültige Bestimmung des Bemessungsentgelts zu ermöglichen" (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; BSG NZA 1993, 621 mwN).

    Die Ermittlung des für den Bemessungszeitraum zu beanspruchenden, nicht zugeflossenen Arbeitsentgelts würde zu einer staatlichen Überprüfung des Lohnanspruchs des Arbeitslosen durch Arbeitsämter führen und Lohnstreitigkeiten als Vorfrage auf die Arbeitsämter und ggfs die Sozialgerichte verlagern (BSG NZA 1993, 621, 624; vgl auch: BSGE 53, 58, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 79).

    Eine Bemessung von Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion nach Ansprüchen auf Arbeitsentgelt anstelle des tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelts bedeutet deshalb eine dem Gesetzgeber vorbehaltene Änderung der Rechtslage (BSGE 52, 102, 105 = SozR 2200 § 182 Nr. 75; BSG NZA 1993, 621, 624).

    Ein solches Vorgehen hat die Rechtsprechung bisher abgelehnt (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; BSG NZA 1993, 621, 624).

    An einer Aufhebung des angefochtenen Urteils und einer Zurückverweisung an das LSG (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG) sieht sich der Senat jedoch nach § 41 Abs. 2 SGG durch die Rechtsprechung des 7. Senats des BSG gehindert, der das im Bemessungszeitraum abgerechnete und bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses gezahlte Arbeitsentgelt als endgültige Grundlage für die Bemessung des Alg ansieht und deshalb einen Rückgriff auf das tarifliche Arbeitsentgelt bei nachträglicher Klärung des zustehenden Entgelts ablehnt (BSG Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBlR - AFG § 112 Nr. 2847; 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10 und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - NZA 1993, 621).

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Bei der Bemessung von Unterhaltsgeld ist auch Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das erst nach Ausscheiden aus der Beschäftigung zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (Aufgabe von NZA 1993, 621).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats wurde nur dasjenige Arbeitsentgelt iS des § 112 Abs. 1 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als "erzielt" angesehen, das der Arbeitnehmer bis zum Tage seines Ausscheidens tatsächlich "in die Hand" bekommen hat bzw das zumindest in der Weise bereits abgerechnet worden ist, daß es nur noch des technischen Überweisungsvorganges bedurfte, damit er darüber verfügen konnte (sog reine Zuflußtheorie: vgl zuletzt Urteile des Senats vom 18. April 1991 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10 und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - NZA 1993, 621).

    Auch aus der Neufassung des § 115 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (7. AFG-ÄndG) vom 20. Dezember 1985 (BGBl I 2484) lassen sich entgegen der bisher vom Senat vertretenen Auffassung (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - NZA 1993, 621) keine unmißverständlichen Rückschlüsse auf das Begriffsverständnis in § 112 Abs. 1 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ziehen.

  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes - Berücksichtigung von zunächst

    Auch sie haben als bei der Berechung des Alg berücksichtigungsfähiges "erzieltes" Arbeitsentgelt nur insoweit angenommen, als dieses dem Arbeitnehmer im maßgeblichen Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossen war, sodass er darüber verfügen konnte (vgl Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 - USK 80169; SozR 4100 § 112 Nr. 30 S 144; BSGE 64, 179, 181 f = SozR 4100 § 112 Nr. 43 S 204 f: wegen Konkurses nicht ausgezahltes Arbeitsentgelt; BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92, NZA 1993, 621 f: rechtskräftige Verurteilung des Arbeitgebers zu einer Lohnnachzahlung).
  • BSG, 02.02.1995 - 11 RAr 51/94

    Auslösung der Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 AFG durch Nachzahlung von

    Gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundessozialgerichts wird beim 7. Senat angefragt, ob dem 11. Senat darin zugestimmt wird, daß entgegen den Urteilen vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 -, 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 -und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eine Nachzahlung von Arbeitsentgelt die Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz auslösen kann.

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist für die Bemessung des Alg das für den Bemessungszeitraum abgerechnete und bis zum Ausscheiden des Versicherten aus dem Beschäftigungsverhältnis gezahlte Arbeitsentgelt endgültig (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; BSG NZA 1993, 621 mwN).

    An einer Aufhebung des angefochtenen Urteils und einer Zurückverweisung an das LSG (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG) sieht sich der Senat jedoch nach § 41 Abs. 2 SGG durch die erwähnte Rechtsprechung des 7. Senats des BSG gehindert, der das im Bemessungszeitraum abgerechnete und bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses gezahlte Arbeitsentgelt als endgültige für die Bemessung des Alg ansieht und deshalb einen Rückgriff auf das tarifliche Arbeitsentgelt bei nachträglicher Klärung des zustehenden Entgelts ablehnt (BSG Urteile vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBlR-AFG § 112 Nr. 2847, 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 - SozR 3-4100 § 110 Nr. 10 und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 -NZA 1993, 621).

  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 43/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - nachträglich gezahltes Arbeitsentgelt -

    Erzielt war ursprünglich allein dasjenige Arbeitsentgelt, welches der Arbeitnehmer bis zum Tage seines Ausscheidens tatsächlich in die Hand bekommen hatte bzw zumindest in der Weise abgerechnet war, dass es zur Verfügung lediglich noch des technischen Überweisungsvorganges bedurfte (sog reine Zuflusstheorie; zuletzt BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 15.02.2023 - B 11 AL 42/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Neuberechnung des Bemessungsentgelts wegen

    Nach der vom BSG zunächst vertretenen sog "Zuflusstheorie" war nur das bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses abgerechnete und dem Arbeitslosen tatsächlich zugeflossene Arbeitsentgelt, als "erzielt" anzusehen (vgl etwa BSG vom 23.7.1992 - 7 RAr 2/92 - juris RdNr 19 ff mwN; instruktiv hierzu Arens/Boz Ali, NZS 1996, 158; Wissing, SGb 1995, 181) .
  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94

    Bestimmung des Bemessungszeitraums für das Arbeitslosengeld nach § 112 Abs. 2 S.

    Das bedeutet, daß es bis dahin entweder tatsächlich ausgezahlt oder zumindest soweit abgerechnet sein mußte, daß es nur noch des technischen Überweisungsvorganges bedurfte, damit der Arbeitnehmer darüber verfügen konnte (vgl zuletzt BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92, NZA 1993, 621).
  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 20/94

    Bemessung des Altersübergangsgeldes bei rückwirkender tariflicher Lohnerhöhung

    Jedoch ist für Fälle rückwirkender Vertragsänderung an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten (BSGE 12, 55, 56 ff = SozR Nr. 2 zu § 90 AVAVG; BSG SozR 4100 § 112 Nrn 1, 3, 5 und 43; SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; BSG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 -, USK 81302; Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 -, DBlR Nr. 2847 zu § 112 AFG; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 -, NZA 1993, 621; vgl auch zum Kug BSGE 28, 231 ff = SozR Nr. 1 zu § 121 AVAVG).
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 2/94

    Wirkungen der Einbeziehung einer in einem Dynamisierungsbescheid getroffenen

    Für die Ermittlung des Bemessungszeitraums sind die im Gesetz genannten, zeitlich, nicht kalendermäßig, zu bestimmenden (Gagel, AFG, Stand Mai 1993, § 112 RdNrn 44 ff) Monate der letzten die Beitragspflicht begründenden - nicht zwingend zusammenhängenden - Beschäftigungen maßgebend, allerdings beschränkt auf vor Entstehung des Anspruchs iS eines Stammrechts liegende Zeiten (vgl BSGE 72, 177, 179 f = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13), in denen Abrechnungen für volle Lohnabrechnungszeiträume erfolgt sind (Gagel, a.a.O., § 112 RdNrn 51 ff) und Arbeitsentgelt erzielt worden ist (sog Zuflußtheorie: vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10 mwN; BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 -, NZA 1993, 621 ff; kritisch zur Zuflußtheorie etwa Valgolio, NZS 1993, 16 ff).
  • LSG Hessen, 19.11.1997 - L 6 Ar 690/95

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Gleichwohlgewährung - Zuflußtheorie - Verzicht

    Dabei blieb unbeachtet, ob und inwieweit in einem anschließenden arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit eine nachträgliche Korrektur vorgenommen wurde (vgl. dazu BSG Urteil vom 18. April 1991 - Az.: 7 RAr 52/90 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10, BSG Urteil vom 23. Juli 1992 - Az.: 7 RAr 2/92 in NZA 1993, 621).
  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 10/94

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Altersübergangsgeld - Anforderungen an

  • LSG Sachsen, 26.05.1993 - L 3 Al 39/92

    Arbeitslosengeld; Zuflußtheorie; Arbeitsentgelt; Lohn; Arbeitsamt; Bemessung

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